Bis zu 15.487,-€ Prämie

Audi Jubiläumsangebote

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Audi Jubiläumsangebote

Sichern Sie sich Ihren neuen sofort verfügbaren Audi zum Vorteilspreis inklusive Überführungspausche! Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Leasing- oder Finanzierungsangebot zu Ihrem Wunschfahrzeug.


Ihre Jubiläumsprämie

Ihre Möglichkeiten zur Verwendung der Prämie:

- Direktabzug bei Barkauf
- Reduzieren Sie - im Rahmen eines Leasing- oder Finanzierungsvertrages - Ihre mtl. Raten
- Kauf von Zubehör aus unserem Original Audi Sortiment
- wir nehmen Ihr bisheriges Fahrzeug zu einem, um die Prämie erhöhten, Preis in Zahlung
- kaufen, leasen oder finanzieren Sie das Fahrzeug zum vollen Preis und lassen Sie sich die Prämie in voller Höhe auszahlen


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Sichern Sie sich Ihren neuen sofort verfügbaren Audi zum Vorteilspreis inklusive Überführungspausche! Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Leasing- oder Finanzierungsangebot zu Ihrem Wunschfahrzeug.


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- Reduzieren Sie - im Rahmen eines Leasing- oder Finanzierungsvertrages - Ihre mtl. Raten
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Audi A5 Sportback
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Aktuelle Angebote

Der Jubiläumspreis versteht sich inklusive Überführungskosten.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

** Nicht alle Räder/Reifen sind zum Zeitpunkt der Konfiguration verfügbar. Manche Räder/Reifen sind limitiert oder zum Zeitpunkt des Kaufes nicht verfügbar. Fragen Sie Ihren Händler nach der Verfügbarkeit der Räder/Reifen und prüfen Sie, dass Ihr konfiguriertes Fahrzeug auch die gewünschten Sonderausstattungen enthält. Die gezielte Bestellung eines bestimmten Reifenfabrikats ist aus logistischen und produktionstechnischen Gründen nicht möglich. Informationen zum EU-Reifenlabel erhalten Sie bei Ihrem Audi Partner, in der Produktbroschüre Technik & Preise, sowie unter https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/eu-reifenlabel.html Unsere Fahrzeuge sind serienmäßig mit Sommerreifen ausgestattet. Seit dem 04.10.2010 sind Sie in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglatte, Schneematsch, Eis- oder Reifglatte mit M+S-Reifen oder Ganzjahresreifen auszustatten. Wir beraten Sie gerne!

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