
Allgemeine Informationen
Des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
Förderfähige E-Autos
Entdecken Sie hier alle sofort verfügbaren Elektro- und Hybridfahrzeuge.
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E-Auto Förderung 2026: Bis zu 6.000 € staatliche Prämie sichern – alle Infos zur BAFA Förderung

Das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung berücksichtigt bei der Förderung von Elektroautos die Einkommenssituation von Haushalten. Ziel ist es, die staatliche Kaufprämie gezielt dort einzusetzen, wo sie wirklich gebraucht wird.
Einkommensgrenze für die E-Auto-Förderung
Die Förderung gilt für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro.
Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der vergangenen Jahre.
Zur Einordnung entspricht diese Einkommensgrenze ungefähr:
- einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von ca. 4.800 Euro bei Alleinstehenden
- einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von ca. 5.400 Euro bei Ehepaaren
Familien profitieren von höherer Einkommensgrenze
Für Familien wird die Einkommensgrenze angehoben:
- Plus 5.000 Euro pro Kind
- maximal bis zu 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen
Damit profitieren insbesondere Familien mit Kindern von einer höheren staatlichen Förderung beim Kauf oder Leasing eines Elektroautos.
Förderfähige Fahrzeuge
Die soziale Staffelung gilt bei der Anschaffung von:
- rein batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV)
- förderfähigen Plug-in-Hybriden (PHEV)
- Elektrofahrzeugen mit Range-Extender (REEV)
FAQ
Neue E-Auto-Förderung 2026
Alle Infos zur BAFA-Prämie für Elektroautos:
Ab 2026 startet eine neue staatliche Förderung für Elektroautos. Ziel ist es, mehr Privatpersonen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu ermöglichen. Gefördert werden Kauf und Leasing von neuen Elektrofahrzeugen – mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 6.000 Euro.
Die Förderung wird vom Bundesumweltministerium umgesetzt und aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert.
Sie haben Fragen? Hier die wichtigsten Antworten im Überblick.
Wie hoch ist die Förderung?
Ab wann gilt die neue E-Auto-Förderung?
Wer kann die E-Auto-Förderung beantragen?
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Wird auch Leasing gefördert?
Gibt es eine Mindesthaltedauer?
Wann und wie wird der Antrag gestellt?
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Was gilt bei langen Lieferzeiten?
Werden nur Fahrzeuge aus EU-Produktion gefördert?
Warum fördert der Staat Elektroautos?
Wie wird das Förderprogramm finanziert?
Fazit für Autohauskunden

¹Der dargestellte Preisvorteil dient lediglich als Beispiel und bezieht sich auf ein rein batterieelektrisches Fahrzeug bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 45.000 Euro sowie einem Haushalt mit mindestens zwei Kindern unter 18 Jahren. Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren sowie von der Art des Fahrzeugantriebs (rein batterieelektrisch oder Hybridantrieb). Die Beantragung der Förderung, die Prüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Auszahlung des Förderbetrags erfolgen eigenverantwortlich durch den Kunden. Weitere Informationen zur Beantragung der E-Auto-Förderung finden Sie unter: https://www.bundesumweltministerium.de/.
Gewerbeleasing:
Ein Angebot der Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Angebot versteht sich zzgl. gesetzlicher MwSt., zzgl. Neuwagenabholung und Zulassungskosten.
Privatleasing:
Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Angebot versteht sich inkl. Neuwagenabholungskosten und zzgl. einmaliger Zulassungskosten. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher. Abbildungen enthalten u.U. aufpreispflichtige Sonderausstattungen. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs-und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
** Nicht alle Räder/Reifen sind zum Zeitpunkt der Konfiguration verfügbar. Manche Räder/Reifen sind limitiert oder zum Zeitpunkt des Kaufes nicht verfügbar. Fragen Sie Ihren Händler nach der Verfügbarkeit der Räder/Reifen und prüfen Sie, dass Ihr konfiguriertes Fahrzeug auch die gewünschten Sonderausstattungen enthält. Die gezielte Bestellung eines bestimmten Reifenfabrikats ist aus logistischen und produktionstechnischen Gründen nicht möglich. Informationen zum EU-Reifenlabel erhalten Sie bei Ihrem Audi Partner, in der Produktbroschüre Technik & Preise, sowie unter https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/eu-reifenlabel.html Unsere Fahrzeuge sind serienmäßig mit Sommerreifen ausgestattet. Seit dem 04.10.2010 sind Sie in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglatte, Schneematsch, Eis- oder Reifglatte mit M+S-Reifen oder Ganzjahresreifen auszustatten. Wir beraten Sie gerne!