Voraussichtliche Neuausrichtung der Förderung von Elektromobilität

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Transparenz wird bei uns großgeschrieben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat seine Pläne für die ab 01.01.2023 geltenden Bestimmungen für die Förderung der Elektromobilität (Umweltbonus) angekündigt. Zwar steht die Umsetzung noch aus, jedoch möchten wir Sie frühestmöglich informieren und Sie bei der Auswahl der Motorisierung unterstützen.
Eine Fördergarantie mit den im Jahr 2022 geltenden Förderbeiträgen ist für bereits bestellte Fahrzeuge, die aufgrund der bekannten Lieferfristen erst in 2023 ausgeliefert werden, nicht gegeben.


Umweltbonus für E-Autos wird fortgesetzt

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus - ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.


Wir sind Ihr E-Fahrzeug Partner

Sie sind auf der suche nach einem neuen E-Fahrzeug? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner. Bei uns erhalten Sie alle E-Modelle der Marken Audi, VW und SKODA!


Transparenz wird bei uns großgeschrieben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat seine Pläne für die ab 01.01.2023 geltenden Bestimmungen für die Förderung der Elektromobilität (Umweltbonus) angekündigt. Zwar steht die Umsetzung noch aus, jedoch möchten wir Sie frühestmöglich informieren und Sie bei der Auswahl der Motorisierung unterstützen.
Eine Fördergarantie mit den im Jahr 2022 geltenden Förderbeiträgen ist für bereits bestellte Fahrzeuge, die aufgrund der bekannten Lieferfristen erst in 2023 ausgeliefert werden, nicht gegeben.


Umweltbonus für E-Autos wird fortgesetzt

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus - ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.


Wir sind Ihr E-Fahrzeug Partner

Sie sind auf der suche nach einem neuen E-Fahrzeug? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner. Bei uns erhalten Sie alle E-Modelle der Marken Audi, VW und SKODA!

Die Stichtage beziehen sich, wie bisher, auf das Datum des Förderantrags für neu zugelassene Fahrzeuge.
Eine Fördergarantie mit den im Jahr 2022 geltenden Förderbeiträgen ist für bereits bestellte Fahrzeuge, die aufgrund der bekannten Lieferfristen erst in 2023 ausgeliefert werden, nicht gegeben.
Zur Besteuerung von Dienstwagen gibt es bis dato noch keine Ankündigungen. Weitere Informationen liegen aktuell nicht vor. Wir werden informieren, sobald weitere Details bekannt gegeben werden.

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