Voraussichtliche Neuausrichtung der Förderung von Elektromobilität

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Transparenz wird bei uns großgeschrieben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat seine Pläne für die ab 01.01.2023 geltenden Bestimmungen für die Förderung der Elektromobilität (Umweltbonus) angekündigt. Zwar steht die Umsetzung noch aus, jedoch möchten wir Sie frühestmöglich informieren und Sie bei der Auswahl der Motorisierung unterstützen.
Eine Fördergarantie mit den im Jahr 2022 geltenden Förderbeiträgen ist für bereits bestellte Fahrzeuge, die aufgrund der bekannten Lieferfristen erst in 2023 ausgeliefert werden, nicht gegeben.


Umweltbonus für E-Autos wird fortgesetzt

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus - ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.


Wir sind Ihr E-Fahrzeug Partner

Sie sind auf der suche nach einem neuen E-Fahrzeug? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner. Bei uns erhalten Sie alle E-Modelle der Marken Audi, VW und SKODA!


Transparenz wird bei uns großgeschrieben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat seine Pläne für die ab 01.01.2023 geltenden Bestimmungen für die Förderung der Elektromobilität (Umweltbonus) angekündigt. Zwar steht die Umsetzung noch aus, jedoch möchten wir Sie frühestmöglich informieren und Sie bei der Auswahl der Motorisierung unterstützen.
Eine Fördergarantie mit den im Jahr 2022 geltenden Förderbeiträgen ist für bereits bestellte Fahrzeuge, die aufgrund der bekannten Lieferfristen erst in 2023 ausgeliefert werden, nicht gegeben.


Umweltbonus für E-Autos wird fortgesetzt

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, soll sich die Förderung für elektrische Fahrzeuge ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus - ab 1. Januar 2023 auf batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge konzentriert wird.


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Übersicht der voraussichtlichen Förderbeträge ab 2023

(Bundesanteil)

- Nettolistenpreis bis 40.000 € - Förderbetrag Bund: 4.500 € 
- Nettolistenpreis 40.000 bis 65.000 € - Förderbetrag Bund: 3.000 € 
- Nettolistenpreis über 65.000 € - keine Förderung 

 

Weitere geplante Änderungen:

- Ab 01.09.2023 sind voraussichtlich nur noch Privatpersonen antragsberechtigt.
- Ab 01.01.2024 soll der Bundesanteil der Förderung für förderberechtigte Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 45.000 € auf 3.000 € abgesenkt werden.
- Ab 01.01.2024 soll die Förderung für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 45.000 € vollständig entfallen.
- Förderstopp bei Ausschöpfung der im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellten Mittel

Die Stichtage beziehen sich, wie bisher, auf das Datum des Förderantrags für neu zugelassene Fahrzeuge.
Eine Fördergarantie mit den im Jahr 2022 geltenden Förderbeiträgen ist für bereits bestellte Fahrzeuge, die aufgrund der bekannten Lieferfristen erst in 2023 ausgeliefert werden, nicht gegeben.
Zur Besteuerung von Dienstwagen gibt es bis dato noch keine Ankündigungen. Weitere Informationen liegen aktuell nicht vor. Wir werden informieren, sobald weitere Details bekannt gegeben werden.

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