Detailaufnahme eines Elektroautos beim Laden mit Ladekabel

Finanzierung

E-Auto Förderung 2026: Alles Wichtige auf einen Blick

Ab 2026 setzt die Bundesregierung verstärkt auf die Förderung der Elektromobilität. Der Umstieg auf neu zugelassene Elektro­autos und Plug-in-Hybride wird dabei mit unter­schiedlich hohen Förder­summen unterstützt.

Im Herbst 2025 hat die Bundesregierung ein neues Förder­programm für Elektro­mobilität auf den Weg gebracht, das ab 2026 in Kraft tritt. Ziel ist es, den deutschen Heimat­markt für E-Autos zu stärken und gleichzeitig mehr Privat­personen den Umstieg auf klima­neutrale Mobilität zu ermöglichen. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing von Neuwagen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Was wird gefördert? Voll oder teilweise elektrisch betriebene Fahrzeuge, die erstmalig zugelassen werden
  • Ab wann kann die Förderung beantragt werden? Voraus­sichtlich ab Mai 2026
  • Wer kann die Förderung erhalten? Privatpersonen mit bestimmten zu versteuenden Haushaltsenkommen
  • Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Förderung ist sozial gestaffelt und ermöglicht abhängig von Einkommen und Familiengröße Förder­beträge von bis zu 6.000 Euro.

Voraussetzungen für die E-Auto Förderung

Um die E-Auto-Förderung ab 2026 in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl das geförderte Fahrzeug als auch den Zeitpunkt der Zulassung und die Nutzung durch den Antragsteller.

Förderfähige Elektrofahrzeuge

Gefördert werden können ausschließlich Neufahrzeuge der Fahrzeug­klasse M1, die nach dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Dazu zählen:

  • Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb
  • Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender
  • Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb

Die Fahrzeuge müssen zudem bestimmte klima­schutz­relevante Anforderungen erfüllen. Eine mögliche Förderung von Fahrzeugen mit Brennstoff­zellen­antrieb wird derzeit noch geprüft.

Förderungszeitraum

Anträge auf die E-Auto-Förderung 2026 können voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden und auch rückwirkend erfolgen. Für die Förderfähigkeit ist ausschließlich das Datum der Erstzulassung des Elektro­fahrzeugs maßgeblich. Diese muss nach dem 1. Januar 2026 erfolgt sein. Der Zeitpunkt der Bestellung oder der Vertrags­unterzeichnung spielt keine Rolle, auch dann nicht, wenn es aufgrund längerer Lieferzeiten zu Verzögerungen kommt.

Die verausgabte Summe in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro steht für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 2029 zur Verfügung. Die vorgesehenen Mittel reichen je nach Verteilung zwischen den voll­elektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden für insgesamt voraus­sichtlich rund 800.000 Fahrzeuge.

Haltedauer

Die E-Auto-Förderung ist an eine Mindest­halte­dauer von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs gebunden. Diese Vorgabe gilt sowohl für gekaufte Fahrzeuge als auch für Leasing­fahrzeuge. Mit dieser festgelegten Haltedauer soll sichergestellt werden, dass Elektro­autos nicht mit der Förderung gekauft und anschließend gewinnbringend weiter­verkauft werden. Außerdem unterstützt diese Regelung das Ziel des Programms, Elektro­fahrzeuge dauerhaft im privaten Alltag zu fördern.

Private Nutzung

Die E-Auto-Förderung 2026 richtet sich ausschließlich an Privat­personen und setzt eine private Nutzung des Fahrzeugs voraus. Eine gewerbliche Nutzung, etwa als Firmenwagen, durch Selbstständige oder im Rahmen von Fahrzeugflotten, ist nicht förderfähig.

Für Unternehmen und Gewerbe­treibende bestehen jedoch alternative Möglichkeiten, den Umstieg auf Elektro­mobilität wirtschaftlich attraktiv zu gestalten. Dazu zählen insbesondere steuerliche Vorteile sowie Sonder­abschreibungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Investitionsbooster für Unternehmen.

Antragsberechtigte Personen

Die E-Auto-Förderung 2026 unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines vollständig oder unterstützend elektrisch betriebenen Fahrzeugs. Maßgeblich für die Förderberechtigung ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, das sich am Medianeinkommen von Neuwagenkäufern orientiert. Diese Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 80.000 Euro. Leben Kinder unter 18 Jahren im Haushalt, erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro pro Kind, für bis zu zwei Kinder. Damit beträgt die maximale Einkommensgrenze 90.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen.

Auch andere Haushaltstypen, wie Paare ohne Trauschein oder Haushalte mit gemeinsamen Kindern sind antragsberechtigt. Bei eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen aus der Addition der beiden individuellen Einkommen ermittelt. Detaillierte Regelungen hierzu sollen zeitnah veröffentlicht werden.

Zur Prüfung der Förderberechtigung sind die zwei jüngsten Steuerbescheide erforderlich, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Rentner ohne aktuelle Einkommensteuererklärung können alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung sowie eine Selbsterklärung über weitere Einkünfte vorlegen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der staatlichen Förderung bei der Anschaffung eines batterieelektrischen Fahrzeugs oder eines förderfähigen Plug-in-Hybrids richtet sich nach der sogenannten sozialen Staffelung. Diese berücksichtigt neben dem Einkommen auch, ob und wie viele Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben. Grundsätzlich setzt sich die E-Auto-Förderung 2026 aus einer Basisförderung sowie zusätzlichen Förderbeträgen zusammen:

  • Basisförderung: 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender
  • Zusätzliche Förderung: 500 Euro pro Kind, maximal jedoch 1.000 Euro für bis zu zwei Kinder
  • Soziale Staffelung: Erhöhung der Förderung um 1.000 Euro bei einem Haushaltsjahreseinkommen von unter 60.000 Euro, bei unter 45.000 Euro weitere 1.000 Euro

Förderhöhe für vollelektrische Fahrzeuge

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €:

  • keine Förderung für Haushalte mit einem oder keinem Kind
  • mit zwei oder mehr Kindern: ca. 4.000 €

Bis 85.000 €:

  • keine Förderung für Haushalte ohne Kinder
  • mit einem Kind: ca. 3.500 €
  • mit zwei oder mehr Kindern: ca. 4.000 €

Bis 80.000 €:

  • Haushalt ohne Kinder: ca. 3.000 €
  • mit einem Kind: ca. 3.500 €
  • mit zwei oder mehr Kindern: ca. 4.000 €

Bis 60.000 €

  • Haushalt ohne Kinder: ca. 4.000 €
  • mit einem Kind: ca. 4.500 €
  • mit zwei oder mehr Kindern: ca. 5.000 €

Bis 45.000 €

  • Haushalt ohne Kinder: ca. 5.000 €
  • mit einem Kind: ca. 5.500 €
  • mit zwei oder mehr Kindern: ca. 6.000 €

Förderhöhe für Plug-In-Hybride

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €:

  • keine Förderung für Haushalte mit einem oder keinem Kind
  • mit zwei oder mehr Kindern: ca. 2.500 €

Bis 85.000 €:

  • keine Förderung für Haushalte ohne Kinder
  • mit einem Kind: ca. 2.000 €
  • mit zwei oder mehr Kindern: ca. 2.500 €

Bis 80.000 €:

  • Haushalt ohne Kinder: ca. 1.500 €
  • mit einem Kind: ca. 2.000 €
  • mit zwei oder mehr Kindern: ca. 2.500 €

Bis 60.000 €:

  • Haushalt ohne Kinder: ca. 2.500 €
  • mit einem Kind: ca. 3.000 €
  • mit zwei oder mehr Kindern: ca. 3.500 €

Bis 45.000 €:

  • Haushalt ohne Kinder: ca. 3.500 €
  • mit einem Kind: ca. 4.000 €
  • mit zwei oder mehr Kindern: ca. 4.500 €

Antragstellung: So erhalten Sie die Förderung

Die Antragstellung für die E-Auto Förderung 2026 ist voraussichtlich ab Mai 2026 möglich.

Nach aktuellem Stand soll der Antrag digital über ein Online-Verfahren erfolgen, um eine möglichst einfache und zügige Abwicklung zu gewährleisten. Die genauen Details werden noch bekannt gegeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass folgende Unterlagen eingereicht werden müssen:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags des Fahrzeugs
  • Fahrzeugschein als Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
  • Identitätsnachweis, zum Beispiel in Form eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • Nachweis des Haushaltseinkommens durch die zwei zuletzt ergangenen Steuerbescheide, die maximal drei Jahre alt sein dürfen

Die Antragstellung muss spätestens innerhalb eines Jahres nach der Erstzulassung des Fahrzeugs erfolgen. Dadurch ist nur ein einziger Antrag notwendig, der nach der Zulassung gestellt wird, anstatt wie bei anderen Förderprogrammen mehrere Schritte durchlaufen zu müssen. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand deutlich und vereinfacht das Verfahren erheblich.

Mehr Unterstützung für den Umstieg auf Elektromobilität

Die E-Auto-Förderung 2026 setzt gezielt dort an, wo der Umstieg auf Elektromobilität für viele Haushalte bisher an finanziellen Hürden gescheitert ist. Durch die soziale Staffelung, die Berücksichtigung von Einkommen und Familiengröße sowie die Förderung von Kauf und Leasing wird Elektromobilität für eine breite Zielgruppe deutlich attraktiver. Gleichzeitig sorgt die klare Ausrichtung auf private Nutzung dafür, dass die Förderung nachhaltig wirkt und den Alltagseinsatz klimafreundlicher Fahrzeuge langfristig unterstützt.

Lukas Pfennig Audi Verkaufsberater Winterberg

Lukas Pfennig

Verkaufsberater Audi

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