Voraussetzungen für die E-Auto Förderung
Um die E-Auto-Förderung ab 2026 in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen sowohl das geförderte Fahrzeug als auch den Zeitpunkt der Zulassung und die Nutzung durch den Antragsteller.
Förderfähige Elektrofahrzeuge
Gefördert werden können ausschließlich Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1, die nach dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Dazu zählen:
- Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb
- Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender
- Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid-Antrieb
Die Fahrzeuge müssen zudem bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Eine mögliche Förderung von Fahrzeugen mit Brennstoffzellenantrieb wird derzeit noch geprüft.
Förderungszeitraum
Anträge auf die E-Auto-Förderung 2026 können voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden und auch rückwirkend erfolgen. Für die Förderfähigkeit ist ausschließlich das Datum der Erstzulassung des Elektrofahrzeugs maßgeblich. Diese muss nach dem 1. Januar 2026 erfolgt sein. Der Zeitpunkt der Bestellung oder der Vertragsunterzeichnung spielt keine Rolle, auch dann nicht, wenn es aufgrund längerer Lieferzeiten zu Verzögerungen kommt.
Die verausgabte Summe in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro steht für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 2029 zur Verfügung. Die vorgesehenen Mittel reichen je nach Verteilung zwischen den vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden für insgesamt voraussichtlich rund 800.000 Fahrzeuge.
Haltedauer
Die E-Auto-Förderung ist an eine Mindesthaltedauer von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs gebunden. Diese Vorgabe gilt sowohl für gekaufte Fahrzeuge als auch für Leasingfahrzeuge. Mit dieser festgelegten Haltedauer soll sichergestellt werden, dass Elektroautos nicht mit der Förderung gekauft und anschließend gewinnbringend weiterverkauft werden. Außerdem unterstützt diese Regelung das Ziel des Programms, Elektrofahrzeuge dauerhaft im privaten Alltag zu fördern.
Private Nutzung
Die E-Auto-Förderung 2026 richtet sich ausschließlich an Privatpersonen und setzt eine private Nutzung des Fahrzeugs voraus. Eine gewerbliche Nutzung, etwa als Firmenwagen, durch Selbstständige oder im Rahmen von Fahrzeugflotten, ist nicht förderfähig.
Für Unternehmen und Gewerbetreibende bestehen jedoch alternative Möglichkeiten, den Umstieg auf Elektromobilität wirtschaftlich attraktiv zu gestalten. Dazu zählen insbesondere steuerliche Vorteile sowie Sonderabschreibungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Investitionsbooster für Unternehmen.