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Audi Q8 Sportback advanced 50 e-tron

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Ab 609,- € monatlich

Jetzt den Audi Q8 Sportback advanced 50 e-tron quattro bereits ab 609.- € monatlich leasen.


Gewerbeleasing-Angebot

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an! Ihre Ausstattungswünsche können wir gern in einem auf Sie zugeschnittenen Angebot berücksichtigen.


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Audi Q8 Sportback advanced 50 e-tron

Elektro, Leistung: 250 kW
Lackierung: Magnetgrau

Stromverbrauch* kombiniert in kWh/100 km: 19,7; CO2-Emissionen g/km: kombiniert 0; CO2-Effzienzklasse A+++.

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  • 2-Zonen-Komfortklimaautomatik
  • adaptive air suspension
  • Audi Soundsystem
  • Audi virtual cockpit
  • Digitaler Radioempfang
  • Einparkhilfe plus mit Umgebungsanzeige
  • Gepäckraumklappe elektrisch öffnend und schließend
  • LED-Scheinwerfer
  • MMI Navigation plus mit MMI touch response
  • quattro
  • 19 Zoll Räder, 5-Arm-Aero
  • u.v.m.

Konfigurieren Sie sich Ihren Audi e-tron auf audi.de und senden Sie den Audi Code bequem mit Ihrer Anfrage über unser Angebotsformular mit. Einer unserer Audi Verkaufsberater kann Ihnen so umgehend das passende Angebot zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Anfage!

Gewerbeleasing

Bei diesem Angebot handelt es sich um ein Kalkulationsbeispiel, Ihre individuellen Ausstattungswünsche oder Motorisierungen können wir gern in einem auf Sie zugeschnittenen Angebot berücksichtigen.

  • Sonderzahlung

    3.000,- €

  • Vertragslaufzeit:

    48 Monate

  • Jährliche Fahrleistung:

    10.000 km

  • 48 mtl. Leasingraten à:

    609,- €¹

  • optional Wartung und Inspektion

    10,- €

  • 48 mtl. Leasingraten inkl. Dienstleistungen à:

    619,- €

Alle Werte ohne Umsatzsteuer, die jeweils gültige Umsatzsteuer wird gesondert berechnet. Angebot zzgl. Überführungskosten und Zulassungskosten. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Ab Dezember 2022 wird die Veröffentlichung der neuen Förderkriterien im Bundesanzeiger erwartet, gültig ab 01.01.2023. Voraussichtliche Förderhöhe BAFA 3.000,- € /  Umweltbonus Herstelleranteil 1.500,- €. Sowohl der angenommene Förderbetrag der BAFA in Höhe von 3.000,- €, als auch der angenommene Umweltbonus Herstelleranteil in Höhe von 1.500,- € sind im Angebot bereits berücksichtigt. Bis zur Rechtkräftigkeit bzw. Listung sind diese Werte rein kalkulatorisch und werden nicht garantiert. Laut Entwurfsrichtlinie ab 01.09.2023 kein Umweltbonus mehr für Unternehmenskunden“.

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Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

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¹ Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Zzgl. Überführungskosten und MwSt.. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot gilt nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits sechs Monate als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufler, selbstständiger Land-und Forstwirt oder Genossenschaft aktiv sind. Angebot solange der Vorrat reicht.

Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. inkl. Überführungskosten und MwSt.. Bonität vorausgesetzt. Angebot solange der Vorrat reicht.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.audi.de/wltp.

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.

** Nicht alle Räder/Reifen sind zum Zeitpunkt der Konfiguration verfügbar. Manche Räder/Reifen sind limitiert oder zum Zeitpunkt des Kaufes nicht verfügbar. Fragen Sie Ihren Händler nach der Verfügbarkeit der Räder/Reifen und prüfen Sie, dass Ihr konfiguriertes Fahrzeug auch die gewünschten Sonderausstattungen enthält. Die gezielte Bestellung eines bestimmten Reifenfabrikats ist aus logistischen und produktionstechnischen Gründen nicht möglich. Informationen zum EU-Reifenlabel erhalten Sie bei Ihrem Autohaus Hoffmann, in der Produktbroschüre Technik & Preise, sowie unter https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/eu-reifenlabel.html Unsere Fahrzeuge sind serienmäßig mit Sommerreifen ausgestattet. Seit dem 04.10.2010 sind Sie in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verpflichtet, Ihr Fahrzeug bei Glatteis, Schneeglatte, Schneematsch, Eis- oder Reifglatte mit M+S-Reifen oder Ganzjahresreifen auszustatten. Wir beraten Sie gern.

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