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Investitionsbooster: Wie der Umstieg auf Elektromobilität erleichtert wird

Der Bundestag hat im Juli 2025 den Investitionsbooster beschlossen – unter anderem zur Förderung der Elektro­mobilität. Enthalten sind steuerliche Vorteile und Sonder­abschreibungen, die den Umstieg auf E-Mobilität für viele Unternehmen deutlich attraktiver machen.

Elektrofahrzeug an Ladestation

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Mit dem im Juli 2025 beschlossenen Investitionssofortprogramm, dem sogenannten Investitions­booster, hat der Bundestag ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Dessen Ziel ist es, durch gezielte Investitions­anreize die Wirtschaft anzukurbeln und Beschäftigung langfristig zu sichern. Auch die betriebliche Elektro­mobilität soll dadurch gezielt gestärkt werden. Unternehmen könnten durch den Investitions­booster spürbar von steuerlichen Vorteilen und erleichterten Abschreibungen profitieren. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Maßnahmen beschlossen wurden und wie Sie die Förderung gezielt für den Einstieg in die Elektro­mobilität nutzen können.

Was ist der Investitionsbooster?

Der Investitionsbooster bzw. Wachstumsbooster ist ein umfassendes steuerliches Sofortprogramm der Bundesregierung, das darauf abzielt, Unternehmen zu entlasten, Investitionen in zentrale Zukunftsbereiche wie Digitalisierung, Energieeffizienz und Elektromobilität anzuregen und Wachstumsimpulse zu setzen. In der Vergangenheit wurden Investitionen in diesen Bereichen oft durch hohe Energiepreise, wirtschaftliche Unsicherheiten und eingeschränkte Finanzierungsspielräume gebremst. Genau dort will das neue Programm ansetzen.

Investitionsbooster für Elektrofahrzeuge: Neue steuerliche Vorteile für Unternehmen in der Automobilbranche

Mit dem neuen Investitionsbooster für Elektrofahrzeuge setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen für den Ausbau der Elektromobilität – insbesondere für Unternehmen und Flottenbetreiber. Zwei zentrale Maßnahmen betreffen dabei direkt die Automobilbranche:

1. Dienstwagenbesteuerung für E-Autos: Mehr Fahrzeuge profitieren

Die besteuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen wurde durch eine Anhebung der Obergrenze der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) auf 100.000 Euro brutto deutlich erweitert. Das bedeutet: Noch mehr hochwertige Elektrofahrzeuge, insbesondere von Audi, aber auch von Volkswagen, fallen jetzt unter die begünstigte Dienstwagenversteuerung von nur 0,25 % des Bruttolistenpreises.

Für Unternehmen bietet sich damit eine attraktive Möglichkeit, hochwertige E-Modelle steuerlich begünstigt, als Firmenwagen einzusetzen – ein klarer Wettbewerbsvorteil bei der Mitarbeiterbindung und -gewinnung.

2. Neue degressive Abschreibung für E-Fahrzeuge ab Mitte 2025

Zusätzlich wird eine neue degressive Abschreibungsmöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt. Diese gilt für alle E-Fahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden.

  • Abschreibungssatz: 75 % im ersten Jahr
  • Abschreibungszeitraum: 6 Jahre, entsprechend der üblichen Nutzungsdauer
  • Zielgruppe: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großbetriebe

Diese Maßnahme erleichtert es Unternehmen, in moderne und umweltfreundliche Mobilität zu investieren – bei gleichzeitig maximaler steuerlicher Entlastung.


Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Der Kern des Investitionsboosters ist die Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung (AfA). Unternehmen können neue bewegliche Wirtschaftsgüter im ersten Jahr mit bis zu 30 Prozent abschreiben. Dazu zählen unter anderem Maschinen, IT-Technik, aber auch Elektroautos, sofern sie betrieblich genutzt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können dadurch beim Umstieg auf elektrische Dienstwagen oder Lieferfahrzeuge spürbar profitieren.

Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer

Ab dem Jahr 2028 ist eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 15 auf 10 Prozent geplant, wodurch eine zusätzliche Liquidität entsteht, die Unternehmen gezielt für Investitionen in Digitalisierung, Innovation und nachhaltige Technologien wie Elektromobilität nutzen können. Damit setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal in Richtung Standortattraktivität und internationaler Wettbewerbsfähigkeit. 

Erweiterte Forschungsförderung

Die steuerliche Forschungszulage wird im Rahmen des Investitionsboosters deutlich ausgeweitet, von 10 auf 12 Millionen Euro. So wird die Forschungsförderung nicht nur finanziell attraktiver, sondern auch zugänglicher und unbürokratischer – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Investitionsbooster für betriebliche E-Mobilität

Als Ergänzung zum allgemeinen Investitionsbooster wurde auch eine gezielte Förderung betrieblicher Elektromobilität beschlossen. Für betriebliche Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist eine beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten bereits im Jahr der Anschaffung vorgesehen. Zudem soll die Bruttolistenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden. Der Investitionsbooster für Elektromobilität setzt so gezielt Anreize für den Umstieg auf elektrisch betriebene Firmenfahrzeuge.

Potenzial für kleine und mittlere Unternehmen 

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen können vom Investitionsbooster profitieren, wenn sie in moderne Technologien wie betriebliche Elektromobilität investieren möchten. Das Programm macht es möglich, die Anschaffungskosten eines elektrischen Firmenwagens schneller steuerlich geltend zu machen. Gerade bei größeren Investitionen, wie etwa in neue Firmenfahrzeuge, kann es dabei helfen, finanzielle Mittel zu schonen und die Kosten besser zu verteilen. Damit bietet der Investitionsbooster gerade kleineren Unternehmen die Chance, frühzeitig von der Entwicklung hin zur Elektromobilität zu profitieren.

Warum sich der Umstieg auf Elektromobilität gerade jetzt lohnt

Neben den steuerlichen Vorteilen durch den Investitionsbooster sprechen auch zahlreiche betriebliche und strategische Gründe für einen frühzeitigen Einstieg in die Elektromobilität. Wer jetzt investiert, sichert sich nicht nur staatliche Förderungen, sondern verschafft sich auch einen Vorsprung im Transformationsprozess, der ohnehin unausweichlich ist.

  • Niedrigere Betriebskosten: Elektroautos verursachen i.d.R. deutlich geringere Energie- und Wartungskosten im Vergleich zu Verbrennern, vor allem bei hoher Auslastung oder vielen Kurzstrecken.
  • Image und Marketing: Ein klimafreundlicher Fuhrpark unterstützt eine nachhaltige und zukunftsorientierte Ausrichtung des Unternehmens und kann das Vertrauen von Kunden, Investoren und Geschäftspartnern stärken.
  • Zugang zu Umweltzonen: Elektrofahrzeuge sind in vielen Städten von Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen und damit gut für den urbanen Liefer- und Dienstverkehr geeignet.
  • THG-Quote und CO₂-Einsparung: Unternehmen mit E-Fahrzeugen können jährlich zusätzliche Einnahmen durch die Treibhausgasminderungsquote erzielen und ihre CO₂-Bilanz aktiv verbessern.

Mit dem Investitionsbooster stellt die Bundesregierung gezielt Anreize bereit, um Unternehmen den Umstieg zu erleichtern und Investitionen in zukunftsfähige Technologien zu beschleunigen. Wer die Gelegenheit jetzt nutzt, profitiert von finanzieller Entlastung, senkt laufende Kosten, verbessert die CO₂-Bilanz und stärkt gleichzeitig die eigene Wettbewerbs- und Innovations­fähigkeit. Der Umstieg auf Elektro­mobilität bietet dabei nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen strategischen Vorteil: Unternehmen positionieren sich als zukunftsfähig, steigern ihre Attraktivität als Arbeitgeber und setzen ein klares Signal für Nachhaltigkeit und technologische Offenheit. So wird der Wandel nicht zur Pflicht, sondern zur Chance – und der Investitions­booster zum Schlüssel für einen erfolgreichen Einstieg in die Elektromobilität.

Indirekte Vorteile auch für Privatpersonen

Auch wenn der Wachstumsbooster vorrangig auf Unternehmen ausgerichtet ist, ergeben sich daraus auch Vorteile für Privatpersonen, vor allem im Rahmen von Dienstwagenregelungen. Angestellte, die ein rein elektrisches Firmenfahrzeug auch privat nutzen dürfen, profitieren von einer deutlich reduzierten Versteuerung des geldwerten Vorteils. Nur ein Viertel des Bruttolistenpreises wird als Bemessungsgrundlage angesetzt, wodurch die monatliche Steuerlast spürbar gesenkt werden kann, insbesondere bei höherpreisigen Fahrzeugen. Darüber hinaus wird durch den Investitionsbooster auch der Gebrauchtwagenmarkt mittel- bis langfristig gestärkt.  Wenn Firmen ihre neuen E-Autos nach etwa drei bis fünf Jahren verkaufen, landen attraktive Modelle zu günstigeren Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

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