Schneeketten am Reifen

Tipps & Tricks

Fahrtenschreiber-Pflicht 2026: Was sich für Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen ändert

Schneeketten sind ioam tiefsten Winter unverzichtbar. Wir erklären, welche Arten es gibt, wie sie korrekt montiert werden und worauf Sie beim Kauf achten sollten.

Mit der Einführung neuer EU-Vorschriften rückt der Fahrtenschreiber auch für viele Fahrer von Transportern stärker in den Fokus. Ab dem 1. Juli 2026 gelten nach Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe aa der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 neue Regelungen für Unternehmen, die mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse grenzüberschreitend Güter transportieren. Während bislang vor allem schwere Lkw von der Fahrtenschreiberpflicht betroffen waren, wird der Anwendungsbereich künftig erweitert. Für viele Handwerksbetriebe, Kurierdienste, Lieferunternehmen und Fuhrparkverantwortliche stellt sich deshalb die Frage: Bin ich von der neuen Regelung betroffen und welche Pflichten kommen auf mich zu? Um diese Fragen beantworten zu können, lohnt sich zunächst ein Blick auf die Grundlagen. Denn erst wer weiß, was ein Fahrtenschreiber ist, welche Aufgaben er erfüllt und warum er vorgeschrieben wurde, kann die Änderungen ab Juli 2026 richtig einordnen.

Was ist ein Fahrtenschreiber?

Ein Fahrtenschreiber, auch Kontrollgerät oder Tachograph genannt, ist ein elektronisches Aufzeichnungsgerät, das in bestimmten Nutzfahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben ist. Er erfasst und speichert automatisch wichtige fahrzeug- und fahrerbezogene Daten wie Geschwindigkeit, Fahrstrecke sowie Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten zu überwachen und dadurch die Verkehrssicherheit im gewerblichen Güterverkehr zu erhöhen. Gleichzeitig sorgt der Fahrtenschreiber für transparente Kontrollen und faire Wettbewerbsbedingungen.

Umgangssprachlich wird häufig vom „Tacho“ gesprochen, obwohl damit eigentlich der Fahrtenschreiber gemeint ist. Während der Tachometer jedoch lediglich Geschwindigkeit und Kilometerstand anzeigt, dokumentiert der Fahrtenschreiber die relevanten Fahr- und Arbeitszeiten für spätere Kontrollen.

Die Entwicklung vom analogen zum intelligenten Fahrtenschreiber

Die Geschichte des Fahrtenschreibers reicht mehrere Jahrzehnte zurück. Mit dem steigenden Güterverkehr und strengeren Vorschriften zur Verkehrssicherheit wurden die Kontrollgeräte kontinuierlich weiterentwickelt. Aus einfachen mechanischen Systemen entstanden digitale und schließlich intelligente Fahrtenschreiber, die deutlich mehr Funktionen bieten und Manipulationen erschweren.

Analoge Fahrtenschreiber

Die ersten Fahrtenschreiber arbeiteten rein mechanisch. Die aufgezeichneten Daten wurden auf einer runden Papierscheibe, der sogenannten Tachoscheibe, festgehalten. Sie dokumentierte unter anderem Geschwindigkeit, Fahrzeiten sowie Ruhe- und Arbeitszeiten des Fahrers. Obwohl sich dieses System über viele Jahre bewährte, war es fehleranfällig. Tachoscheiben konnten beschädigt, falsch ausgefüllt oder in Einzelfällen manipuliert werden. Außerdem war ihre Auswertung sehr zeitaufwendig.

Digitale Fahrtenschreiber

Um die Datenerfassung sicherer und zuverlässiger zu machen, wurde der digitale Fahrtenschreiber eingeführt. Statt einer Papierscheibe werden die Informationen elektronisch gespeichert. Fahrer identifizieren sich dabei mit einer persönlichen Fahrerkarte, wodurch sich die Daten eindeutig zuordnen lassen. Digitale Fahrtenschreiber erleichtern nicht nur Kontrollen, sondern bieten auch einen besseren Schutz vor Manipulationen und ermöglichen eine langfristige Speicherung der aufgezeichneten Daten.

Intelligente Fahrtenschreiber

Die aktuellste Generation ist der intelligente Fahrtenschreiber. Neben den Funktionen eines digitalen Geräts verfügt er über zusätzliche Technologien wie eine Positionsbestimmung per Satellit, die automatische Erfassung von Grenzübertritten sowie eine Fernkommunikation für Kontrollbehörden. Dadurch können bestimmte Informationen bereits während der Fahrt überprüft werden, ohne das Fahrzeug unmittelbar anzuhalten. Diese Weiterentwicklung ist ein wichtiger Bestandteil des EU-Mobilitätspakets und bildet die technische Grundlage für die neuen Vorschriften, die ab 2026 auch für bestimmte Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen gelten.

Welche Daten zeichnet ein Fahrtenschreiber auf?

Ein Fahrtenschreiber dokumentiert deutlich mehr als nur die gefahrene Geschwindigkeit. Je nach Gerätegeneration erfasst und speichert er verschiedene fahrzeug- und fahrerbezogene Informationen, die bei Kontrollen oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften herangezogen werden.

Zu den wichtigsten aufgezeichneten Daten gehören:

  • Lenkzeiten: Wie lange ein Fahrer das Fahrzeug tatsächlich lenkt.
  • Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten: Diese Daten helfen dabei, die gesetzlichen Sozialvorschriften im Straßenverkehr einzuhalten.
  • Pausen: Der Fahrtenschreiber dokumentiert, ob die vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen eingehalten wurden.
  • Geschwindigkeit und Fahrstrecke: Während der Fahrt werden Geschwindigkeit und zurückgelegte Kilometer automatisch erfasst.
  • Fahreridentität: Bei digitalen und intelligenten Fahrtenschreibern erfolgt die Zuordnung der Daten über die persönliche Fahrerkarte.
  • Standortdaten: Intelligente Fahrtenschreiber speichern zu bestimmten Zeitpunkten sowie bei Grenzübertritten die Position des Fahrzeugs.
  • Ereignisse und Störungen: Auch Manipulationsversuche, technische Fehler oder das Entfernen der Fahrerkarte werden dokumentiert.

Warum gibt es überhaupt Fahrtenschreiber?

Der Fahrtenschreiber wurde eingeführt, um den Straßenverkehr sicherer zu machen und die Arbeitsbedingungen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr zu verbessern. Er stellt sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden und Fahrer nicht übermüdet oder überlastet unterwegs sind. Ein weiterer wichtiger Zweck ist die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. Ohne ein einheitliches Kontrollsystem könnten Unternehmen längere Fahrzeiten oder zu kurze Ruhepausen in Kauf nehmen, um wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Der Fahrtenschreiber sorgt dafür, dass für alle dieselben Regeln gelten und Verstöße nachvollziehbar überprüft werden können. Auch für Unternehmen bietet das Kontrollgerät Vorteile. Die automatisch erfassten Daten erleichtern die Dokumentation von Fahrten und Arbeitszeiten und können bei Kontrollen oder internen Auswertungen als Nachweis dienen. Gleichzeitig unterstützt der Fahrtenschreiber eine transparente Einsatzplanung und hilft dabei, gesetzliche Vorgaben zuverlässig einzuhalten. Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem wachsenden grenzüberschreitenden Güterverkehr wurden die Anforderungen an die Kontrollsysteme stetig erweitert. Zuletzt geschah das im Rahmen des Mobilitätspakets I, das nach mehrjährigen Verhandlungen 2020 verabschiedet wurde und die Grundlage für die neuen Regelungen ab 2026 bildet.

Bisherige Rechtslage – Für wen galt die Fahrtenschreiber Pflicht?

Die Pflicht zum Einbau und zur Nutzung eines Fahrtenschreibers galt bislang in erster Linie für Fahrzeuge, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr eingesetzt werden und bestimmte Gewichtsgrenzen überschreiten. Im Güterverkehr waren grundsätzlich Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen betroffen. Für den gewerblichen Personenverkehr galt die Fahrtenschreiberpflicht in der Regel für Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind. Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,5 bis 3,5 Tonnen waren dagegen bislang meist nicht von der Fahrtenschreiberpflicht erfasst. Ausnahmen bestanden jedoch bereits in bestimmten Fällen, etwa bei einzelnen grenzüberschreitenden Transporten oder besonderen gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus sah das europäische und nationale Recht verschiedene Ausnahmen vor. Je nach Einsatzzweck konnten beispielsweise Handwerksbetriebe, kommunale Fahrzeuge oder bestimmte Spezialfahrzeuge unter festgelegten Voraussetzungen von der Pflicht ausgenommen sein.

Warum wird die Fahrtenschreiber Pflicht 2026 erweitert?

Die Erweiterung der Fahrtenschreiberpflicht ist Teil des EU-Mobilitätspakets I und verfolgt drei zentrale Ziele: illegale Kabotage zu bekämpfen, Manipulationen am Fahrtenschreiber zu verhindern und die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten sowie der Fahrerentsendung zu verbessern. Ein wesentlicher Auslöser für die Neuregelung ist die zunehmende Bedeutung leichter Nutzfahrzeuge im internationalen Güterverkehr, denn Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen werden heute häufig gezielt für grenzüberschreitende Lieferungen eingesetzt, gerade weil für sie bislang nicht dieselben Vorschriften wie für schwerere Lkw galten – ein Umstand, der zunehmend als Wettbewerbsverzerrung kritisiert wurde.

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2026 konkret?

Mit dem 1. Juli 2026 tritt ein weiterer wichtiger Bestandteil des EU-Mobilitätspakets in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Nutzung eines intelligenten Fahrtenschreibers nicht mehr ausschließlich für schwere Lkw, sondern auch für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge.

Wichtig: Die neuen Vorschriften gelten nicht automatisch für alle Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen. Betroffen sind grundsätzlich Fahrzeuge, die gewerblich im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder im Rahmen von Kabotagebeförderungen eingesetzt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die wichtigsten Änderungen der Fahrtenschreiberpflicht im Überblick:

Bisher

Ab dem 01. Juli 2026

Fahrtenschreiberpflicht grundsätzlich erst für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse

Auch Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen können unter die Fahrtenschreiberpflicht fallen

Die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten galten überwiegend für schwere Nutzfahrzeuge

Die Sozialvorschriften gelten künftig auch für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Güterverkehr.

Internationale Transporte mit Transportern unter 3,5 Tonnen waren häufig nicht von den EU-Sozialvorschriften erfasst

Grenzüberschreitende gewerbliche Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen fallen künftig unter die EU-Regelungen.

Ein intelligenter Fahrtenschreiber war für diese Fahrzeugklasse in der Regel nicht vorgeschrieben

Für betroffene Fahrzeuge wird ein intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation (Gen2V2) verpflichtend.

Fahrerkartendaten mussten mindestens 28 Tage im Fahrzeug verfügbar sein

Im internationalen Verkehr verlängert sich die Mitführungspflicht auf 56 Tage.

Welche Fahrzeuge sind von der Fahrtenschreiber Pflicht betroffen?

Die neuen Vorschriften gelten grundsätzlich für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis einschließlich 3,5 Tonnen, wenn sie für den gewerblichen grenzüberschreitenden Güterverkehr oder für Kabotagebeförderungen eingesetzt werden. Beispielsweise ein Unternehmen aus Deutschland, das mit einem Transporter Waren gegen Bezahlung nach Frankreich, Österreich, Polen oder in ein anderes EU-Land transportiert, kann künftig unter die Fahrtenschreiberpflicht fallen. Gleiches gilt für Kabotagefahrten, also Transportleistungen innerhalb eines anderen EU-Mitgliedstaats durch ein ausländisches Transportunternehmen.

Wichtig: Die Gewichtsschwelle ist starr. Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse laut Typgenehmigung und nicht das tatsächliche Fahrzeuggewicht. Fahrzeuge, die für maximal 2,5 Tonnen typgenehmigt sind, fallen nicht unter die neue Pflicht, selbst dann nicht, wenn sie gewerblich und grenzüberschreitend eingesetzt werden.

In der Praxis bedeutet das, dass manche Hersteller und Flottenbetreiber Fahrzeuge gezielt knapp unterhalb der 2,5-Tonnen-Grenze konfigurieren. Dadurch bleiben sie außerhalb des Geltungsbereichs, müssen dafür jedoch häufig Einschränkungen bei der Nutzlast hinnehmen. Ob diese Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist, sollte daher immer sorgfältig geprüft werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit die neuen Regelungen greifen, müssen in der Regel mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug beziehungsweise die Fahrzeugkombination hat eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis einschließlich 3,5 Tonnen.
  • Es handelt sich um einen gewerblichen Gütertransport.
  • Der Transport erfolgt grenzüberschreitend innerhalb der EU oder im Rahmen einer Kabotagebeförderung.
  • Die Beförderung erfolgt gegen Entgelt oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit.

Bereits eine einzelne Auslandsfahrt kann ausreichen, damit die neuen Vorschriften greifen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, müssen Unternehmen künftig dieselben Sozialvorschriften beachten wie Betreiber schwerer Nutzfahrzeuge.

Welcher Fahrtenschreiber wird benötigt?

Für betroffene Fahrzeuge reicht ein älteres Kontrollgerät nicht aus. Vorgeschrieben ist ein intelligenter Fahrtenschreiber der zweiten Generation (Smart Tacho 2 beziehungsweise Gen2V2). Dieser Standard ist bereits seit dem 21. August 2023 für neu zugelassene Fahrzeuge über 3,5 Tonnen verpflichtend. Ab dem 1. Juli 2026 gilt er zusätzlich für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr.

Die neuen Geräte bieten gegenüber älteren Generationen zahlreiche zusätzliche Funktionen:

  • Automatische Grenzerkennung: Grenzübertritte innerhalb der EU werden automatisch über Satellitensignale erfasst.
  • Erfassung von Be- und Entladungen: Fahrer können entsprechende Vorgänge direkt über das Gerät dokumentieren.
  • Kombinierte Satellitennutzung: Moderne Geräte nutzen mehrere Satellitensysteme wie Galileo und GPS für eine präzisere Positionsbestimmung.
  • Verbesserte Manipulationssicherheit: Verschlüsselte Satellitendienste erschweren die Manipulation von Standortdaten.
  • Erweiterte Fernkommunikation: Kontrollbehörden können bestimmte Daten bereits aus der Entfernung abrufen und Fahrzeuge gezielter überprüfen.
  • Bluetooth-Schnittstellen: Die Verbindung mit Smartphone-Anwendungen oder Fuhrparksoftware wird erleichtert.

Gelten dann auch die Lenk- und Ruhezeiten?

Unternehmen und Fahrer, die unter die neue Regelung fallen, müssen künftig nicht nur einen Fahrtenschreiber verwenden, sondern auch die europäischen Vorschriften zu Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 einhalten.

Dazu gehören unter anderem die maximale tägliche und wöchentliche Lenkzeit, vorgeschriebene Fahrtunterbrechungen sowie tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Ziel dieser Regelungen ist es, Übermüdung am Steuer zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Zusätzlich können bei Kabotage- und Drittlandverkehr (Cross-Trade) weitere Pflichten entstehen. Dazu gehören beispielsweise Entsendemeldungen für Fahrer über das EU-Portal für Entsendungen im Straßenverkehr.

Was bedeutet die neue Fahrtenschreiber Pflicht für Unternehmen?

Für viele Unternehmen bedeutet die Neuregelung mehr als nur den Einbau eines Fahrtenschreibers. Je nach Einsatzbereich müssen Fahrzeuge technisch angepasst, Fahrerkarten beantragt und interne Abläufe überarbeitet werden. Auch Fahrer sollten rechtzeitig geschult werden. Dazu gehören der richtige Umgang mit dem intelligenten Fahrtenschreiber, die Nutzung der Fahrerkarte sowie die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten.

Ob ein Betrieb tatsächlich betroffen ist, hängt immer vom konkreten Einsatz der Fahrzeuge ab. Unternehmen, die ausschließlich nationale Transporte innerhalb Deutschlands durchführen, fallen durch die neue EU-Regelung nicht automatisch unter die Fahrtenschreiberpflicht. Entscheidend ist, ob grenzüberschreitende gewerbliche Transporte oder Kabotagefahrten durchgeführt werden.

Welche Ausnahmen gelten innerhalb des geänderten Tachographenrechts?

Auch nach dem 1. Juli 2026 gilt die Fahrtenschreiberpflicht nicht uneingeschränkt für alle Fahrzeuge und Einsätze. Das EU-Recht sieht verschiedene Ausnahmen vor, die abhängig von Fahrzeug, Nutzung und Einsatzgebiet greifen können.

Ob eine Ausnahme tatsächlich gilt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Die wichtigsten Ausnahmen im Überblick:

Einsatz

Fahrtenschreiber erforderlich?

Private Fahrten ohne gewerblichen Zweck

Nein

Rein nationale Transporte mit Transportern zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen

Die neue EU-Regelung greift grundsätzlich nicht allein aufgrund des Fahrzeuggewichts

Fahrzeuge, die für maximal 2,5 Tonnen typgenehmigt sind – auch bei internationalem Einsatz

Nicht vom neuen Anwendungsbereich erfasst

Grenzüberschreitender gewerblicher Güterverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen

Ja

Kabotagebeförderungen

Ja

Bestimmte Einsatzfahrzeuge (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei)

In der Regel ausgenommen

Werkverkehr mit Fahrzeugen zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, sofern keine gewerbliche Beförderung vorliegt und das Fahren nicht die Haupttätigkeit darstellt

Kann ausgenommen sein

Handwerkerregelung bis 7,5 Tonnen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind

Kann ausgenommen sein

Weitere gesetzliche Sonderregelungen

Je nach Einsatz möglich

Gelten Ausnahmen für Handwerksbetriebe?

Gerade im Handwerk sorgt die Neuregelung häufig für Unsicherheit. Die neue Fahrtenschreiberpflicht bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jeder Handwerksbetrieb seine Fahrzeuge nachrüsten muss. Die sogenannte Handwerkerregelung (Art. 3 Buchstabe aa VO (EG) Nr. 561/2006) kann weiterhin greifen. Sie betrifft die Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen, die der Fahrer für seine berufliche Tätigkeit benötigt, sowie die Auslieferung selbst hergestellter Güter.

Damit die Ausnahme angewendet werden kann, müssen alle drei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination darf maximal 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse haben.
  • Das Fahren darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers sein.
  • Die Beförderung erfolgt nicht gewerblich und ausschließlich in einem Umkreis von 100 km um den Betriebsstandort.

Werden dagegen regelmäßig gewerbliche Transporte für Dritte oder grenzüberschreitende Transporte außerhalb dieser Voraussetzungen durchgeführt, kann die Fahrtenschreiberpflicht dennoch entstehen.

Sonderfall Werkverkehr

Für den neuen Gewichtsbereich zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen wurde zusätzlich eine spezielle Ausnahme für bestimmte Werkverkehre geschaffen. Erfolgt der Transport nicht gewerblich, sondern ausschließlich im Rahmen der eigenen betrieblichen Tätigkeit, kann die Fahrtenschreiberpflicht entfallen. Ein Beispiel wäre ein Unternehmen, das eigenes Material oder eigene Waren zu einer Baustelle oder einem eigenen Einsatzort transportiert.

Anders als bei der Handwerkerregelung besteht hier keine feste 100-km-Grenze. Entscheidend ist, dass keine entgeltliche Beförderung für Dritte stattfindet und das Fahren nicht die Haupttätigkeit der betreffenden Person darstellt.

Sind Privatpersonen von der Fahrtenschreiber Pflicht betroffen?

Nein, die Vorschriften richten sich ausschließlich an den gewerblichen Straßenverkehr. Wer einen Transporter privat nutzt, beispielsweise für einen Umzug oder den Transport eigener Gegenstände, benötigt keinen Fahrtenschreiber und muss keine Lenk- und Ruhezeiten nach den EU-Sozialvorschriften einhalten.

Welche Strafen drohen bei Verstößen der Fahrtenschreiber Pflicht?

Die Einhaltung der Vorschriften rund um den Fahrtenschreiber wird regelmäßig von den zuständigen Kontrollbehörden überprüft. Verstöße können sowohl für Fahrer als auch für Unternehmen erhebliche Konsequenzen haben. Je nach Art und Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder, Verwarnungen oder weitere behördliche Maßnahmen.

Zu den häufigsten Verstößen zählen:

  • Fahren ohne vorgeschriebenen Fahrtenschreiber
  • Verwendung eines nicht zugelassenen oder fehlerhaften Kontrollgeräts
  • Fehlende oder falsche Bedienung des Fahrtenschreibers
  • Nichteinhaltung der Lenk-, Pausen- oder Ruhezeiten
  • Unvollständige oder fehlende Aufzeichnungen
  • Nicht fristgerechtes Auslesen und Archivieren der Daten
  • Manipulation des Fahrtenschreibers oder der Fahrerkarte

Besonders wichtig ist, dass nicht nur Fahrer zur Verantwortung gezogen werden können. Auch Unternehmen haften, wenn sie ihre gesetzlichen Pflichten verletzen – beispielsweise durch eine mangelhafte Tourenplanung, fehlende Schulungen oder den Einsatz von Fahrzeugen ohne die vorgeschriebene Ausstattung.

Warum sollten Unternehmen ihren Einsatz genau prüfen?

Ob ein Fahrzeug unter die Fahrtenschreiberpflicht fällt, hängt nicht nur vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Entscheidend sind ebenso der Verwendungszweck, die Art des Transports und das Einsatzgebiet. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche Fahrzeuge betroffen sein könnten und ob Ausnahmeregelungen greifen. Nur so lässt sich rechtzeitig feststellen, ob die neuen Vorschriften Anwendung finden und welche organisatorischen Maßnahmen erforderlich sind.

Mit den folgenden Schritten können Sie sich gezielt vorbereiten:

1) Fahrzeugbestand überprüfen

Prüfen Sie zunächst, welche Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen in Ihrem Unternehmen eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen haben. Berücksichtigen Sie dabei auch Anhänger, sofern diese für Ihre Einsätze relevant sind.

2) Einsatzgebiet analysieren

Entscheidend ist nicht nur das Fahrzeuggewicht, sondern auch der Einsatzbereich. Führen Sie grenzüberschreitende gewerbliche Transporte oder Kabotagefahrten durch, sollten Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen künftig unter die neuen Vorschriften fällt.

3) Technische Ausstattung planen

Ist Ihr Unternehmen betroffen, sollten Sie sich frühzeitig um den Einbau beziehungsweise die Nachrüstung eines intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation kümmern. Kurz vor Inkrafttreten der Regelung könnte die Nachfrage nach entsprechenden Werkstattterminen deutlich steigen.

4) Fahrer informieren und schulen

Fahrer sollten rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut gemacht werden. Dazu gehören insbesondere die Bedienung des Fahrtenschreibers, der Umgang mit der Fahrerkarte sowie die Einhaltung der geltenden Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten.

5) Interne Prozesse anpassen

Überprüfen Sie Ihre Tourenplanung und Arbeitsabläufe. Die gesetzlichen Vorgaben müssen bei der Einsatzplanung berücksichtigt werden, damit Fahrer ihre Touren regelkonform durchführen können.

6) Dokumentation und Archivierung sicherstellen

Unternehmen sollten bereits im Vorfeld festlegen, wie die Daten aus Fahrtenschreibern und Fahrerkarten regelmäßig ausgelesen, archiviert und bei Bedarf den Behörden zur Verfügung gestellt werden. Digitale Lösungen können diesen Prozess deutlich vereinfachen.

Stefanie Hesselmann Audi Arnsberg

Stefanie Hesselmann

Serviceassistentin

Reifen mit richtiger Größe wird an Auto montiert
Wie können wir Ihnen helfen?

(*Pflichtfeld)

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Bei weiteren Fragen zum Thema Schneeketten stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.